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RG, 20.03.1907 - Rep. V. 634/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Finden die Vorschriften über den nachbarlichen Überbau in §§ 912 flg. B.G.B. auf den Fall analoge Anwendung, wo der Eigentümer beim Bauen die Grenzen eines anderen ihm gehörigen Grundstückes überschritten hat, und später eines der betreffenden Grundstücke in andere Hand, ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 65, 361
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03
Voraussetzungen eines Notwegerechts
Zwar kann die Verpflichtung zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit grundsätzlich stillschweigend (konkludent) begründet werden (RGZ 65, S. 361 ff;… BGH, NJW 1974, S. 2123 ff;… BGH, VIZ 1999, S. 489 ff;… Staudinger-Mayer, aaO, Rdnr. 17, m.w.N.).Insoweit muss sich der entsprechende Wille des Grundstückseigentümers auf die Einräumung eines Nutzungsrechtes, und zwar in Form eines dinglichen Rechts einer Grunddienstbarkeit, beziehen. - BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
Überbau bei Grunddienstbarkeiten
Das Reichsgericht hat das anfänglich strikt verneint, da es sich bei den §§ 912ff BGB um Ausnahmevorschriften handele - nämlich um eine Durchbrechung des sachenrechtlichen Grundsatzes "superficies solo cedit" (§§ 94 Abs. 1, 946 BGB) - und eine Ausdehnung auf andere, scheinbar gleichgestaltete Sachverhältnisse nicht in Betracht komme (RGZ 47, 356, 360; 65, 361, 362f; 72, 269, 272). - OLG Koblenz, 29.10.2012 - 2 U 1124/11
Begriff des Rezesses; Begründung und Erlöschen einer Grunddienstbarkeit
Zwar kann die Verpflichtung zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit grundsätzlich stillschweigend begründet werden (…Staud./Mayer, BGB , Stand 2009, 1018, Rn. 17; RGZ 65, 361, 363; BGH, Urteil vom 20.09.1974 - V ZR 44/73 - NJW 1974, 2123; BGH VIZ 1999, 489 ; BayObLGZ 12, 356;… MünchKomm-Jost, BGB , 5. Aufl. 2009, Rn 6) oder sich auch aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ergeben. - LG Köln, 10.07.2008 - 102-7/08
Konsum von Cannabis unter Begehung von Eigentumsdelikten und Vermögensdelikten; …
Die Staatsanwaltschaft Köln sah in einem Verfahren gegen den Angeklagten X wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln - 187 Js 634/06 - , wobei der Angeklagte X Marihuana in Besitz gehabt hatte, durch Beschluss vom 26.07.2006 gemäß § 45 Abs. 2 JGG von der Verfolgung ab.